Kollektivmitglied werden

Kollektivmitglieder profitieren von vielfältigen Dienstleistungen und werden als Institutionen in ihrem Praxisalltag unterstützt.

Arbeit "Luft" von Claudia Fellmann, www.ideenreich-fellmann.ch

Ihre Vorteile als Kollektivmitglied

Vergünstigungen

Informationen und News

Regionale und nationale Vernetzung

  • Austausch mit Fachpersonen und Institutionen auf regionaler und nationaler Ebene.

Solidarität und politisches Engagement

  • Ihre Stimme als Mitglied stärkt das politische Gewicht und Engagement von palliative.ch und ihren Sektionen auf nationaler und kantonaler Ebene.   

«Freiwilligenorganisationen» CHF 250.–/Jahr

(Organisationen, die auf operativer Ebene mindestens 80% ehrenamtlich tätige Freiwillige beschäftigen)

Darin enthalten ist ein Abonnement unserer Zeitschrift «palliative.ch» sowie eine verbilligte Teilnahmegebühr an unseren Veranstaltungen für jeweils einen Mitarbeitenden.

«Kollektiv Basic» CHF 590.00 / Jahr

Darin enthalten sind bis 3 Abonnemente der Zeitschrift «palliative.ch» sowie eine verbilligte Teilnahmegebühr an unseren Veranstaltungen für maximal 3 Mitarbeitende Ihrer Institution.

«Kollektiv Plus» CHF 850.00 / Jahr

Darin enthalten sind bis 5 Abonnemente der Zeitschrift «palliative.ch» sowie eine verbilligte Teilnahmegebühr an unseren Veranstaltungen für maximal 5 Mitarbeitende Ihrer Institutionen.

«Partnerorganisationen» CHF 590.00 / Jahr

(Organisationen, die auf nationaler und/oder internationaler Ebene schweizweit tätig sind)

Darin enthalten sind bis 3 Abonnemente der Zeitschrift «palliative.ch» sowie eine verbilligte Teilnahmegebühr an unseren Veranstaltungen für maximal 3 Mitarbeitende Ihrer Institution.

Durch Ihre Mitgliedschaft wird Ihre Institution automatisch auch Mitglied in einer Sektion Ihrer Wahl.

Bitte beachten Sie, dass Mitarbeitende der Institution durch eine Kollektivmitgliedschaft nicht automatisch Einzelmitglied werden.

Bei einer Mitgliedschaft ab dem 01. März verrechnen wir für das laufende Geschäftsjahr (bis 30. Juni) nur 50% des Mitgliederbeitrages.

Kollektivmitglied werden

Institution
* diese Felder müssen ausgefüllt werden.
Statuten Art. 5 Austritt: Der Austritt ist jederzeit möglich. Er ist schriftlich an die Geschäftsstelle von palliative ch zu richten, welche umgehend die betreffende Sektion orientiert. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist in jedem Fall geschuldet.
Mitglied werden